Steuernews für Mandanten

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA soll es allen EU-Bürgern ermöglichen, ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr unabhängig von Sitz oder Wohnort abwickeln zu können. SEPA ermöglicht europaweit freie Kontowahl. Die Abwicklung kann dabei über ein Kreditinstitut in ganz Europa getätigt werden. Hierzu kann sich der Bürger dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.

Fristverlängerung bis 01.08.2014

Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften mit den SEPA-Kontodaten „BIC“ und „IBAN“ hätte bereits zum 01.02.2014 verbindlich werden sollen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der 28 EU-Mitgliedsstaaten billigte jedoch am Mittwoch, 22.01.2014 eine Fristverlängerung zur Einführung bis zum 01.08.2014. Das heißt, dass bis zu diesem Datum Lastschriften und Überweisungen auch mit den bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen angenommen werden.

Stand: 12. Februar 2014

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