Steuernews für Mandanten

Lohnsteuernachschau 2019

overlay Illustration

Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die Finanzbehörden können nach § 42g Einkommensteuergesetz (EStG) unangemeldet und „während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ sogenannte Lohnsteuer-Außenprüfungen durchführen. Die Beamten dürfen hierzu „Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben“, ohne Genehmigung betreten.

Mehrergebnis 2019

Im vergangenen Jahr 2019 wurden von insgesamt 2.564.642 Arbeitgebern 89.905 geprüft. Die Spontanprüfungen brachten ein Mehrergebnis von € 810,2 Mio. Die Finanzverwaltung setzte insgesamt 1.963 Prüfer ein.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Als Steuerberater in Herrenberg und Neubulach betreuen wir unsere Mandaten natürlich auch im Umkreis (z.B.: Ammerbuch, Calw, Nagold). Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!